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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich/Anzuwendendes Recht
    • Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der SILKE NEVERMANN OFFICE CONCEPTS, Herrmann-Balk-Straße 89A, 22147 Hamburg und den Kunden geschlossenen Vereinbarungen über Seminare, Webinare, Coachings oder Moderationen (nachfolgend „Veranstaltungen“).
    • Die Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

 

  • Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass SILKE NEVERMANN OFFICE CONCEPTS in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.

 

  • Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als SILKE NEVERMANN OFFICE CONCEPTS ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Kunde im Rahmen einer Bestellung oder Beauftragung auf seine AGB verweist und SILKE NEVERMANN OFFICE CONCEPTS dem nicht ausdrücklich widerspricht.

 

  • Individuelle Vereinbarungen und Angaben in der Auftragsbestätigung von SILKE NEVERMANN OFFICE CONCEPTS haben Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.

 

  1. Umfang und Inhalt des Auftrages
    • Inhalt, Zeitpunkt und Preis der Veranstaltung ergeben sich aus den Angaben des jeweils von SILKE NEVERMANN OFFICE CONCEPTS erstellten Angebots.

 

  • Im Falle der auf der Internetseite von SILKE NEVERMANN OFFICE CONCEPTS angebotenen Seminare wird der Auftragsinhalt und –umfang zwischen SILKE NEVERMANN OFFICE CONCEPTS und dem Auftraggeber in Form der Online-Seminarbestellung und der elektronischen Übersendung der Seminarbestätigung festgelegt.

 

  • Gegenstand des Auftrags kann auch die befristete oder unbefristete Verlängerung der Beratungsleistung sein, die im Einzelfall vom Auftraggeber durch eine Anfrage oder Mitteilung konkretisiert wird. In diesen Fällen gelten die im Auftragsschreiben vereinbarten Regelungen sowie die im Auftrag enthaltene schriftliche Vergütungsvereinbarung.

 

  • Mit der Auftragsbestätigung durch SILKE NEVERMANN OFFICE CONCEPTS ist der Auftrag für beide Seiten verbindlich.

 

  • Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg.
  1. Vergütung
    • Die Höhe der Vergütung bestimmt sich nach der individuell vereinbarten Höhe zuzüglich Auslagen und gesetzlicher Umsatzsteuer.

 

  • Die zu zahlenden Vergütung ist 14 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig und durch Überweisung auf das von SILKE NEVERMANN OFFICE CONCEPTS benannte Konto zu leisten. SILKE NEVERMANN OFFICE CONCEPTS ist berechtigt, die von ihr erbrachten Leistungen auf monatlicher Basis abzurechnen.

 

  • Im Falle der auf der Internetseite von SILKE NEVERMANN OFFICE CONCEPTS angebotenen Seminare entspricht die Vergütung den auf der Internetseite zum jeweiligen Produkt aufgeführten Preisen zuzüglich Auslagen und gesetzlicher Umsatzsteuer. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart ist die Vergütung drei (3) Werktage vor dem ersten Seminartag zur Zahlung fällig.

 

  • Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.

 

  • Die Auslagen umfassen insbesondere Verpflegungsmehraufwendungen in steuerlich anerkannter Höhe sowie Reise- und Übernachtungskosten.

 

  • Wurde statt einer Vergütung nach Zeitaufwand eine Pauschalvergütung vereinbart und beruht diese ausdrücklich auf einer Schätzung des Arbeitsaufwands, wird SILKE NEVERMANN OFFICE CONCEPTS den Kunden informieren, wenn es aufgrund nicht vorhersehbarer Umstände im Bereich des Kunden zu einer wesentlichen Unter- oder Überschreitung kommt. SILKE NEVERMANN OFFICE CONCEPTS und der Kunde werden dann gemeinsam die Pauschalvergütung nach dem Minder- oder Mehraufwand entsprechend anpassen.

 

  • SILKE NEVERMANN OFFICE CONCEPTS kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen sowie die Auslieferung ihrer Leistung von der vollen Befriedigung ihrer Ansprüche abhängig machen. SILKE NEVERMANN OFFICE CONCEPTS ist berechtigt Teilleistungen abzurechnen.

 

  • Eine Aufrechnung gegen Forderungen von SILKE NEVERMANN OFFICE CONCEPTS auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

 

  1. Absage von Veranstaltungen / Änderungsvorbehalt
    • SILKE NEVERMANN OFFICE CONCEPTS ist berechtigt, die Veranstaltung aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, bis einschließlich den Tag der Durchführung der Veranstaltung, abzusagen.

 

  • Zudem ist SILKE NEVERMANN OFFICE CONCEPTS berechtigt, die Veranstaltung bis einschließlich zum Tag der Durchführung der Veranstaltung abzusagen, wenn ein Fall der höheren Gewalt vorliegt. Bei einem Fall der höheren Gewalt handelt es sich um ein von außen kommendes, keinen betrieblichen oder persönlichen Zusammenhang aufweisendes, auch durch äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis. Der höheren Gewalt stehen gleich: Streik, Aussperrung, Epidemien und Pandemien sowie die darauf basierenden behördlichen Anordnungen, behördliche Eingriffe, unverschuldete Reiseengpässe und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von SILKE NEVERMANN OFFICE CONCEPTS schuldhaft herbeigeführt worden sind.

 

  • SILKE NEVERMANN OFFICE CONCEPTS wird die Absage unverzüglich in Textform mitteilen.

 

  • Im Falle einer Absage durch die SILKE NEVERMANN OFFICE CONCEPTS wird ein Ersatztermin angeboten. Sofern die eingetretene höhere Gewalt für die Dauer von vier Wochen ununterbrochen bestehen bleibt, ist SILKE NEVERMANN OFFICE CONCEPTS berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Im Fall des Rücktritts werden bei bereits eingegangenen Zahlungen der volle Preis zzgl. Mehrwertsteuer zurückerstattet. Darüberhinausgehende Haftungs- und Schadensersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei SILKE NEVERMANN OFFICE CONCEPTS vorliegt. Dies gilt auch für vergebliche Aufwendungen (z.B. von Ihnen gebuchte Hotelzimmer sowie Flug- oder Bahntickets). Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Abschnittes „Haftung“.

 

  • Treten bei digitalen Veranstaltungen auf Seiten des Kunden technische Probleme auf, die nicht von der SILKE NEVERMANN OFFICE CONCEPTS zu verantworten sind, werden die Kosten nicht erstattet.

 

  • SILKE NEVERMANN OFFICE CONCEPTS behält sich vor, notwendige inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, sofern und soweit diese deren Gesamtcharakter nicht wesentlich ändern.

 

  1. Auftragsstornierung durch den Kunden
    • Vereinbarte Termine können bis zu fünf Werktage vor dem vereinbarten Termin vom Kunden kostenfrei abgesagt werden.

 

  • Bei Absagen des Kunden, die kürzer als fünf Werktage vor dem vereinbarten Termin erfolgen, hat der KUNDE mit 30 % der in der Auftragsbestätigung genannten Summe zu zahlen.

 

  • Bei Absagen, die kürzer als 48 Stunden (werktags) vor dem vereinbarten Termin erfolgen, hat der Kunde 50 % der in der Auftragsbestätigung genannten Summe an SILKE NEVERMANN OFFICE CONCEPTS.

 

  • Im Fall einer Absage durch den Kunden hat dieser zusätzlich die ggf. im Rahmen des Auftrags angefallenen Stornierungsgebühren externer Dienstleister (Miete Tagungsraum, Produktionskosten Seminarunterlagen, Booklets, etc.) an SILKE NEVERMANN OFFICE CONCEPTS zu erstatten.

 

  • Dem Auftraggeber bleibt stets vorbehalten, nachzuweisen, dass SILKE NEVERMANN OFFICE CONCEPTS ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden ist.

 

  1. Pflichten des Auftraggebers
    • Der Kunde steht dafür ein, dass alles unterlassen wird, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter von SILKE NEVERMANN OFFICE CONCEPTS gefährden könnte. Dies gilt insbesondere für Angebote auf Anstellung und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen.

 

  • Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass SILKE NEVERMANN OFFICE CONCEPTS alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und SILKE NEVERMANN OFFICE CONCEPTS von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit bekannt werden.

 

  • Kommt der Kunde mit der Annahme der von SILKE NEVERMANN OFFICE CONCEPTS angebotenen Leistung in Verzug oder unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach Ziff. 2 oder sonst obliegende Mitwirkung, so ist SILKE NEVERMANN OFFICE CONCEPTS nach Ablauf einer angemessenen Frist zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, sofern der Kündigung keine gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen. Unberührt bleiben der bis zur Kündigung entstandene Vergütungsanspruch sowie die Ansprüche auf Ersatz der SILKE NEVERMANN OFFICE CONCEPTS durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen.

 

  • Zugesagte Lieferzeiten und Lieferfristen verlängern sich um eine angemessene Zeit, sofern SILKE NEVERMANN OFFICE CONCEPTS durch den Kunden oder durch ihn beauftragte Dritte an der Erbringung der Leistung gehindert werden.

 

  • Der Kunde steht dafür ein, dass die im Rahmen eines Auftrags oder der Durchführung einer Veranstaltung von SILKE NEVERMANN OFFICE CONCEPTS gefertigten Arbeitsergebnisse und -unterlagen, nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden.

 

  1. Kein Wettbewerbsverbot
    • SILKE NEVERMANN OFFICE CONCEPTS ist nicht daran gehindert, während der Laufzeit einer bestehenden Geschäftsbeziehung für andere Unternehmen Beratungsleistungen zu erbringen.

 

  • Es besteht kein nachvertragliches Wettbewerbsverbot.

 

  1. Haftung
    • SILKE NEVERMANN OFFICE CONCEPTS haftet auf Schadensersatz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.
    • SILKE NEVERMANN OFFICE CONCEPTS haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von SILKE NEVERMANN OFFICE CONCEPTS deren Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden bei Nichteinhaltung einer ihr gegebenen Garantie oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.

 

  • SILKE NEVERMANN OFFICE CONCEPTS haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch SILKE NEVERMANN OFFICE CONCEPTS, deren Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde als Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

 

  • Sonstige Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

 

  • Die Beschränkungen der vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der Vertreter und Erfüllungsgehilfen von SILKE NEVERMANN OFFICE CONCEPTS, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

 

  1. Übermittlung in elektronischer Form
    • SILKE NEVERMANN OFFICE CONCEPTS empfängt und übermittelt Informationen und Dokumente per E-Mail oder über ein anderes elektronisches Medium (cloudbasierte Services), sofern der Kunde durch Angabe seiner E-Mail-Adresse den Zugang eröffnet und im Einzelfall einer elektronischen Übermittlung nicht widersprochen hat.

 

  • Dem Kunden ist bekannt, dass die Übermittlung von Informationen per Mail grundsätzlich ungeschützt vor dem Zugriff dritter Personen ist. Es besteht die Möglichkeit, dass fremde Personen nicht oder unzureichend verschlüsselte Nachrichten mitlesen, kopieren oder verändern.

 

  1. Weitergabe beruflicher Äußerungen und Auftragsergebnisse
    • Die Weitergabe von im Zusammenhang mit einer Veranstaltung getätigten beruflichen Äußerungen von SILKE NEVERMANN OFFICE CONCEPTS an einen Dritten bedarf unabhängig vom Inhalt und Form der Äußerung der Zustimmung in Textform von SILKE NEVERMANN OFFICE CONCEPTS, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt.

 

  • Die Verwendung beruflicher Äußerungen von SILKE NEVERMANN OFFICE CONCEPTS zu Werbezwecken ist unzulässig. Bei einem Verstoß ist SILKE NEVERMANN OFFICE CONCEPTS unabhängig von der Geltendmachung sonstiger Ansprüche zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge des Kunden berechtigt.

 

  1. Grundsatz der Schriftform
    • Ergebnisse und Auskünfte sind von SILKE NEVERMANN OFFICE CONCEPTS schriftlich oder in Textform darzustellen. Für mündliche Auskünfte und Ratschläge haftet SILKE NEVERMANN OFFICE CONCEPTS nur, insoweit sie schriftlich bestätigt werden, sodass dann nur die schriftliche Darstellung maßgebend ist.

 

  • Mündliche Erklärungen und Auskünfte von SILKE NEVERMANN OFFICE CONCEPTS außerhalb des erteilten Auftrages sind stets unverbindlich.

 

  • Eine abweichende oder abändernde Vereinbarung der in diesen Auftragsbedingungen enthaltenen Schriftformerfordernisse bedarf der Schriftform.

 

  1. Vertraulichkeit
    • SILKE NEVERMANN OFFICE CONCEPTS wird die ihr im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltungen bekanntgewordenen Informationen über den Kunden vertraulich behandeln.

 

  • Informationen oder sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit für den Kunden darf SILKE NEVERMANN OFFICE CONCEPTS Dritten nur mit Einwilligung des Kunden aushändigen.

 

  1. Mängel, Gewährleistung und Nachbesserung
    • SILKE NEVERMANN OFFICE CONCEPTS bemüht sich, die ihr übertragenen Leistungen gewissenhaft und zur Zufriedenheit des Auftraggebers zu erbringen. Geben die Leistungen Anlass zu berechtigter Beanstandung, so ist SILKE NEVERMANN OFFICE CONCEPTS zur Nacherfüllung verpflichtet und erhält Gelegenheit zur Nachbesserung. Geringfügige Beanstandungen geben nicht das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt die Nachbesserung trotz zweimaligen Versuches fehl, so hat der Auftraggeber das Recht, den Preis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

 

  • Bei etwaigen Mängeln stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Ansprüche mit der Maßgabe zu, dass die Ansprüche, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn verjähren.

 

  1. Rechtswahl und Gerichtsstand
    • Für diesen Vertrag und die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und SILKE NEVERMANN OFFICE CONCEPTS gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980).

 

  • Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder der Geschäftsbeziehung ist Hamburg.

 

AGB OFFICE CONCEPTS

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